Welche Aufgaben erfüllt der Gemeinsame Bundesausschuss?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entscheidet darüber, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte konkret bekommen sollen. Das Gremium kann also den Katalog der Leistungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, ergänzen oder einschränken.
Zum Aufgabenspektrum des GBA gehören unter anderem:
- der Beschluss von Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… , die für Vertragsärzte, Krankenhäuser, Versicherte und Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… die einzelnen Leistungen konkretisieren, zum Beispiel in den Bereichen ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Früherkennung Im Rahmen der Prävention dienen Maßnahmen der Früherkennung dazu, Krankheiten bereits im Frühstadium… , Bedarfsplanung, häusliche Krankenpflege Häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die HKP umfasst… und Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… ,
- über die Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur GKV zu entscheiden und
- Arzneimittelgruppen zu bestimmen, für die Festbeträge festgesetzt werden können.
Dabei soll der Ausschuss vor allem ein Ziel verfolgen: die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Gesundheitsversorgung zu sichern und zu erhöhen. Unterstützt wird der GBA dabei von dem 2004 gegründeten, fachlich unabhängigen "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… " (IQWiG). Seit 2016 arbeitet außerdem das "Institut für Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… und Transparenz im Gesundheitswesen" (IQTiG) bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität dem GBA zu.
Zu den ersten Beschlüssen des GBA gehörten das Zusammenstellen einer Liste der erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimittel, Regelungen zum Zahnersatz Der Leistungsanspruch auf Zahnersatz wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 grundlegend… und die Definition schwerwiegender chronischer Erkrankungen.