Die Paritätische Selbstverwaltung

Die paritätische Selbstverwaltung ist ein konstitutives Element der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 140 Jahren übernimmt sie Aufgaben, die der Staat den Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten übertragen hat. Sie vertreten und artikulieren die Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Bei der Gesundheitskasse ist die Selbstverwaltung organisiert in den Verwaltungsräten der elf AOKs und im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes. Die Mitglieder der Verwaltungsräte und des Aufsichtsrates setzen Impulse in der gesundheitspolitischen Debatte.

Gruppenbild im Atrium des AOK-Bundesverbandes in Berlin, hintere Reihe elf Personen (drei Frauen), vordere Reihe acht Personen (vier Frauen)
Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes nach seiner Konstituierung am 15. November 2023

Einblicke in die Arbeit der AOK-Selbstverwaltung

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Die Paritätische Selbstverwaltung: Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes stellt sich vor

Video über die Arbeit des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes

„Bei meiner Arbeit im Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt ist das Schlüsselwort „miteinander“: miteinander reden, miteinander arbeiten, miteinander vorankommen. Ich weiß, was die Menschen hier beschäftigt, welche Bedürfnisse und Erwartungen sie haben. Diese Belange der AOK-versicherten Arbeitnehmenden, aber auch der Rentnerinnen und Rentner, trage ich immer wieder in die Diskussionen um Leistungen, das Tun und Handeln der AOK Sachsen-Anhalt rein, um sie alle bestmöglich zu vertreten.“

Portraitfoto Susanne Wiedemeyer

Susanne Wiedemeyer, Versichertenvertreterin im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes

Leiterin des DGB Sachsen-Anhalt und stellvertretende Vorsitzende der DGB-Bezirke Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt

Fritz-Schösser-Medienpreis 2024 ausgeschrieben

EU-Abgeordnete fordern Lösungsvorschläge für Verordnungen zu Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika

Flaggen der EU-Staaten vor dem Gebäude des EU-Parlaments in Straßburg
31.10.2024AOK-Bundesverband8 Min
Gruppenbild im Atrium des AOK-Bundesverbandes in Berlin, hintere Reihe elf Personen (drei Frauen), vordere Reihe acht Personen (vier Frauen)
Am 5. Juli vor 90 Jahren hat das nationalsozialistische Regime alle Formen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung abgeschafft. Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes erinnert aus diesem Anlass an den gesellschaftlichen Beitrag „zum Erhalt des sozialen Friedens“, den die Soziale Selbstverwaltung heute leistet.
05.07.2024AOK-Bundesverband2 Min

Gremien der AOK-Selbstverwaltung

Von April bis Ende Mai 2023 wurden bei den Sozialwahlen in Deutschland die Mitglieder der Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen bestimmt. Sie vertreten die Interessen der Beitragszahler auf Versicherten- und Arbeitgeberseite. Zwischen Mitte Juli und Mitte Oktober hatten sich bereits die neuen Verwaltungsräte der elf AOKs zu ihren konstituierenden Sitzungen getroffen und haben inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Je zwei Vertreter der Verwaltungsräte werden in den Aufsichtsrat des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes entsendet. Alternierende Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes bleiben Dr. Susanne Wagenmann (Arbeitgeberseite) und Knut Lambertin (Versichertenseite). Das Gremium wählte die beiden einstimmig für weitere sechs Jahre. 

Köpfe in der Selbstverwaltung

GKV-Spitzenverband bestimmt neue Köpfe für den Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) hat zwei AOK-Verwaltungsräte für das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) benannt: Torsten Wendt (AOK PLUS) als Mitglied und Annette Düring (AOK Bremen/Bremerhaven) als Stellvertreterin. Ebenso durch den Verwaltungsrat als Mitglied benannt wurden Dr. Elke Schöne-Plaumann (Ersatzkassen Ersatzkassen waren ursprünglich privatrechtlich organisierte Versicherungsvereine auf… ) und Dietrich von Reyher (BKK). Die Amtszeit beginnt am 1. Juli 2024.

Außerdem wurde Peggy Wunderlich (AOK PLUS) von ihrem Amt als ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates des GKV-SV entbunden, da sie auf eigenen Wunsch auch aus dem Verwaltungsrat der AOK PLUS ausscheidet. Für die Wahl der Nachfolge gibt es bereits einen Vorschlag seitens der AOK PLUS. Die Wahl erfolgt durch die Mitglieder der Mitgliederversammlung.

Zum Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes

„Nachdem alle Ansätze für qualitative Verbesserungen entfernt wurden, ist aus dem Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz ein Gesundheitsleistungserbringer-Stärkungsgesetz geworden. Die anbieter­orientierte Gesundheitspolitik wird fortgesetzt, bezahlt von den Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und ihren Arbeitgebern.“

Porträt: Knut Lambertin, alternierender Vorsitzender für die Versichertenseite

Knut Lambertin

Vorsitzender des Aufsichtsrats des AOK-Bundesverbandes (Versichertenvertreter)

Foto: Pfleger stützt Arm von einem älteren Menschen
Mit grundlegenden Strukturreformen will die AOK die Soziale Pflegeversicherung bedarfsgerechter und effizienter gestalten. In ihrem Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege schlägt die Gesundheitskasse eine Flexibilisierung des Leistungsrechts und eine Aufhebung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege vor. Leitsatz…
01.08.2024AOK-Bundesverband4 Min

Selbstverwaltung im Gespräch: "Betriebe sollten mehr für die Gesundheit tun"

Foto: Eine Frau liegt auf einem Sofa und hat ihren Oberkörper und ihr Gesicht mit einer Decke verdeckt.
Die hohen Krankenstände müssen für die Firmen Anlass zum Handeln sein, meint Lars Niggemeyer, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Niedersachsen (Versichertenseite).
20.11.2024Thorsten Severin2 Min

Erklärung: Selbstverwalter fordern nachhaltiges Finanzkonzept

Ein Papier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Stabilisierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stößt auf große Skepsis. Konsistente Politik sehe anders aus, sagte die Vorständin des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Offenbar regiere finanzpolitisch gerade das Prinzip Hoffnung. Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) fordert Lauterbach in einer jüngst gefassten Erklärung „entschieden“ auf, die finanzielle Stabilisierung der GKV auf die Prioritätenliste zu nehmen.

Die Erklärung des Verwaltungsrates im Wortlaut

Zeichnerische Darstellung des Alltags eines Arbeiters Ende des 19. Jahrhunderts
Die Verabschiedung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter durch den Reichstag 1883 war der Startschuss für die Geschichte der Ortskrankenkassen und der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt. Im Mittelpunkt der hybriden Festveranstaltung zum 140-jährigen Jubiläum der AOK am Mittwoch (10. Mai) stehen eine Podiumsrunde mit…
10.05.2023AOK-Bundesverband2 Min