Die Paritätische Selbstverwaltung
Die paritätische Selbstverwaltung ist ein konstitutives Element der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 140 Jahren übernimmt sie Aufgaben, die der Staat den Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten übertragen hat. Sie vertreten und artikulieren die Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Bei der Gesundheitskasse ist die Selbstverwaltung organisiert in den Verwaltungsräten der elf AOKs und im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes. Die Mitglieder der Verwaltungsräte und des Aufsichtsrates setzen Impulse in der gesundheitspolitischen Debatte.
AOK-Selbstverwalter ziehen gesundheitspolitische Ampel-Bilanz
Aufsichtsratsvorsitzende erinnern an die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung
Warum die ePA viele Vorteile hat
Ab Januar startet die „ePA für alle“. Damit werden Versicherte und Akteure im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… besser vernetzt. „Unsere Versicherten profitieren“, sind sich Bernd Vogler, Arbeitgebervertreter im Aufsichtsrat des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes und Frank Firsching, Versichertenvertreter im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, sicher. Zu den Akteuren gehören unter anderem die Ärzteschaft, Krankenhäuser und Apotheken. Diese Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… erhalten nach Freigabe durch ihre Patientinnen und Patienten zum Beispiel Einsicht in Befunde und Therapien von anderen behandelnden Fachärztinnen und -ärzten.
Einblicke in die Arbeit der AOK-Selbstverwaltung
Fritz-Schösser-Medienpreis 2024 ausgeschrieben
Gremien der AOK-Selbstverwaltung
Von April bis Ende Mai 2023 wurden bei den Sozialwahlen in Deutschland die Mitglieder der Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen bestimmt. Sie vertreten die Interessen der Beitragszahler auf Versicherten- und Arbeitgeberseite. Zwischen Mitte Juli und Mitte Oktober hatten sich bereits die neuen Verwaltungsräte der elf AOKs zu ihren konstituierenden Sitzungen getroffen und haben inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Je zwei Vertreter der Verwaltungsräte werden in den Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes entsendet. Alternierende Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes bleiben Dr. Susanne Wagenmann (Arbeitgeberseite) und Knut Lambertin (Versichertenseite). Das Gremium wählte die beiden einstimmig für weitere sechs Jahre.
Köpfe in der Selbstverwaltung
GKV-Spitzenverband bestimmt neue Köpfe für den Gemeinsamen Bundesausschuss
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) hat zwei AOK-Verwaltungsräte für das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) benannt: Torsten Wendt (AOK PLUS) als Mitglied und Annette Düring (AOK Bremen/Bremerhaven) als Stellvertreterin. Ebenso durch den Verwaltungsrat als Mitglied benannt wurden Dr. Elke Schöne-Plaumann (Ersatzkassen Ersatzkassen waren ursprünglich privatrechtlich organisierte Versicherungsvereine auf… ) und Dietrich von Reyher (BKK). Die Amtszeit beginnt am 1. Juli 2024.
Außerdem wurde Peggy Wunderlich (AOK PLUS) von ihrem Amt als ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates des GKV-SV entbunden, da sie auf eigenen Wunsch auch aus dem Verwaltungsrat der AOK PLUS ausscheidet. Für die Wahl der Nachfolge gibt es bereits einen Vorschlag seitens der AOK PLUS. Die Wahl erfolgt durch die Mitglieder der Mitgliederversammlung.
„Nachdem alle Ansätze für qualitative Verbesserungen entfernt wurden, ist aus dem Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz ein Gesundheitsleistungserbringer-Stärkungsgesetz geworden. Die anbieterorientierte Gesundheitspolitik wird fortgesetzt, bezahlt von den Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und ihren Arbeitgebern.“
Vorsitzender des Aufsichtsrats des AOK-Bundesverbandes (Versichertenvertreter)
Selbstverwaltung im Gespräch: "Betriebe sollten mehr für die Gesundheit tun"
Erklärung: Selbstverwalter fordern nachhaltiges Finanzkonzept
Ein Papier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Stabilisierung der Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stößt auf große Skepsis. Konsistente Politik sehe anders aus, sagte die Vorständin des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Offenbar regiere finanzpolitisch gerade das Prinzip Hoffnung. Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) fordert Lauterbach in einer jüngst gefassten Erklärung „entschieden“ auf, die finanzielle Stabilisierung der GKV auf die Prioritätenliste zu nehmen.
Leseempfehlungen
Gesundheit und Gesellschaft (G+G)
- Versorgung mit Hörgeräten: Analysen der AOK PLUS
- Medizinische Versorgung von Wohnungslosen: Finger in der Wunde
Sozialpolitik aktuell
Forum Gesundheitspolitik
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Stiftungen und Wissenschaft
- Hans Böckler Stiftung: Ungesunde Ungleichheit
- WSI: Soziale Ungleichheiten in der Gesundheit, Prävention und Gesundheitsversorgung
Internationales
- OECD: Health at a Glance 2023: Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich da?
- International Social Security Association (issa): Entwicklungen und Trends der sozialen Sicherung in Europa
- The Lancet: Germany's role in global health at a critical juncture