AOK-Vital+

Gesundheitsbewusstes Verhalten zahlt sich aus

Vater und Mutter schauen sich lachend an, auf den Schultern sitzen lachende Kinder.

Die wichtigsten Fakten zu AOK-Vital+

  • Vital+ belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten
  • Gesundheitsmaßnahmen werden mit 1.000 Bonuspunkten belohnt
  • Bonuspunkte jederzeit in Zuschüsse umwandeln
  • Einstieg jederzeit möglich
  • Bonuspunkte können auch im Familienverbund gesammelt werden

So funktioniert AOK-Vital+

  1. Auswählen und anmelden
  2. Bewusst gesund verhalten
  3. Nachweise einreichen oder per Foto hochladen
  4. Belohnen lassen, Punkte sammeln
  5. Rechnung einreichen, Bonuspunkte umwandeln, Zuschüsse erhalten

Für welche Maßnahmen und Aktivitäten gibt es Bonuspunkte?

Vorsorgemaßnahmen:

  • Gesundheitsuntersuchung Check-up
  •  Hautkrebsscreening
  •  Kinder- und Jugendvorsorge (U1-J2)
  • Krebsfrüherkennung
  • Mutterschaftsvorsorge
  • Schutzimpfungen
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Zahnvorsorge

Sportliche Maßnahmen:

  • Fitnessstudio
  • Hochschulsport
  • Sport-AG
  • Sportabzeichen/Fitnesstest
  • Sportverein
  • Präventionskurse
  • Sonderaktionen Ihrer AOK

Für folgende Leistungen können Sie Zuschüsse erhalten

Alternative Heilmethoden
  • Akupunktur bei Migräne durch Vertragsärzte
  • Ayurveda-Therapien durch Ärzte oder Therapeuten, die eine ordentliche Mitgliedschaft im Verband Europäischer Ayurveda-Mediziner und -Therapeuten e. V. nachweisen können, oder durch Heilpraktiker
  • chiropraktische Leistungen durch Ärzte, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker
  • homöopathische Behandlung durch Vertragsärzte
  • Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung („Winterdepression“) durch Fachärzte für Psychiatrie oder Heilpraktiker, die eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen
  • Osteopathie durch Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, die eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Osteopathenverband (z. B. Verband der Osteopathen Deutschland e. V.) nachweisen können, max. 60,00 EUR für je drei Behandlungen pro Kalenderjahr
  • phytotherapeutische Behandlung durch Vertragsärzte
  • Shiatsu-Massagen durch Ärzte, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker
Arzneimittel aus Apotheken
  • OTC-Arzneimittel
  • Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)
Empfängnisverhütung
  • Ein Zuschuss wird für sämtliche vom Arzt verschriebenen empfängnisverhütenden Mittel oder Mittel aus Apotheken gewährt – ohne Altersbegrenzung.
  • Für den Zuschuss ist ein personalisierter Nachweis bzw. Zahlungsbeleg (z. B. Quittung, Rechnung) einzureichen.
Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen
  • Auflichtungsmikroskopie im Rahmen eines Hautkrebsscreenings
  • augenärztliche Untersuchung bei Kleinkindern (Sehscreening)
  • Blutuntersuchung zur Früherkennung häufiger Erkrankungen
  • Chlamydientest ab 25 Jahren
  • Gesundheitsuntersuchung (Check-up) ab 25 Jahren
  • Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung
  • ThinPrep®-Pap-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
  • HPV-Test zur Früherkennung eines erhöhten Risikos für Gebärmutterhalskrebs
  • Glaukom-Untersuchung
  • Darmkrebs-Früherkennung ab 18 Jahren
Leistungen für die junge Familie
  • Babyschlafsack für familienversicherte Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
  • Erste-Hilfe-Kurs für Notfälle bei Babys und Kleinkindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres
  • Familien- oder Elternzimmer: Unterbringung des begleitenden Elternteils im Elternzimmer bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes
  • Geburtsvorbereitungskurse, sofern diese nicht direkt mit der AOK abgerechnet werden, wenn die Kursleitung ein jeweils anerkannter und zugelassener Leistungserbringer (Hebamme, Entbindungspfleger oder Physiotherapeut) ist; für bis zu 14 Stunden
  • Hebammenzusatzleistungen bis zum Ende des ersten Lebensjahres, z. B. Akupunktur, Still-Beratung oder Yoga-Kurse
  • PEKiP®-Kurse
  • Rückbildungsgymnastik, sofern diese nicht direkt mit der AOK abgerechnet wird, wenn die Kursleitung ein jeweils anerkannter und zugelassener Leistungserbringer (Hebamme, Entbindungspfleger oder Physiotherapeut) ist; für bis zu 10 Stunden
Weitere Gesundheitsleistungen
  • Anaphylaxieschulung, wenn die Durchführung von Trainern mit AGATE-Zertifikat erfolgt
  • Brillen und Kontaktlinsen inklusive Reinigungsmitteln: Es werden alle drei Kalenderjahre Zuschüsse bis maximal 250,00 EUR für die Anschaffung von Brillen, Kontaktlinsen oder Reinigungsmitteln gezahlt.
  • Gesundheits-Apps: Zuschuss für den Kauf bzw. die Nutzung
  • Kinesio-Tapes sollten im Rahmen einer Physiotherapiebehandlung vom Therapeuten empfohlen und auch angebracht worden sein.
  • Malariaprophylaxe sowie Malaria-Notfall-Medikamente
  • Meningokokken-B-Impfung für Kinder und Jugendliche, wenn diese nicht als Indikations- oder Reiseschutzimpfung indiziert ist und als solche abgerechnet wird
  • sportärztliche Untersuchung/Sport-Check, wenn diese Leistung durch Ärzte erbracht wird, die die Zusatzausbildung „Sportmedizin“ absolviert haben und die Bezeichnung „Sportmediziner“ führen
  • Teilnahmegebühren oder Beiträge für Sportvereine, Fitnessstudios oder für Fitness- oder Sportkurse im In- und Ausland (maximal 250,00 EUR innerhalb eines Kalenderjahres)
  • Wearables (Anschaffung): Es wird alle fünf Kalenderjahre ein Zuschuss von maximal 250,00 EUR für die Anschaffung eines Wearables gezahlt. Die Rechnung kann nur bezuschusst werden, wenn diese personalisiert ist und der angegebene Name auf der Rechnung mit dem Teilnehmenden übereinstimmt. Eine Bezuschussung erfolgt nur, wenn das Wearable über den Handel oder den Hersteller des Wearables erworben wurde.

Voraussetzung für den Zuschuss: Im Kalenderjahr der Anschaffung wird die Durchführung einer der folgenden Gesundheitsmaßnahmen nachgewiesen:

  • regelmäßige und aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
  • regelmäßige und aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein
  • Teilnahme am Hochschulsport
  • Teilnahme an einer Sport-AG
  • Sportabzeichen/Fitnesstest
Zahnärztliche Leistungen

·        festsitzende Retainer

·        Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung

·        Professionelle Zahnreinigung (PZR) für alle Versicherten (max. 60,00 EUR pro Kalenderjahr). Sofern ein Anspruch auf Kostenübernahme oder -beteiligung aus einer anderen Satzungsvorschrift besteht, reduziert sich der Erstattungsbetrag auf max. 25,00 EUR pro Kalenderjahr.

·        Anti-Schnarch-Schiene

·        Sportmundschutz

·        Versiegelung der Prämolaren bei Kindern (max. 60,00 EUR pro Kalenderjahr)

·        Vollnarkose oder Lachgassedierung beim Zahnarzt

Sie brauchen etwas in der Hand?

Dann laden Sie sich die PDF-Datei mit Informationen zu AOK-Vital+ herunter.

In nur 2 Schritten AOK Mitglied werden

1. Antrag online ausfüllen.

2. Den Rest erledige ich für Sie!

Jetzt zur AOK wechseln?

Dann profitieren Sie schnell von allen Vorteilen. Wechseln Sie jetzt direkt!

Mitglied werden

Philip Heck

Sie haben noch Fragen oder möchten Ihre Krankenkasse gerne in einem persönlichen Gespräch wechseln?

Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf!