Zweitmeinungsservice
Ein exklusives Angebot
Was beinhaltet der Zweitmeinungsservice?
- eine zweite, unabhängige Einschätzung
- Kontakt zum Spezialisten
- Sicherheit für Ihre Behandlung und Therapie
- Gewissheit über weitere mögliche Behandlungsmethoden
- Absicherung von Diagnosen
- kostenloser Service
Allgemeine Infos zum Service
Sicherheit für Sie als Patient
Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen.
Die ärztliche Zweitmeinung soll unabhängig und neutral sein. Sie dient dazu, sich ein umfassendes Bild über den eigenen Gesundheitszustand zu machen und sich zu vergewissern, ob eine geplante Operation erforderlich ist, oder ob es Behandlungsalternativen gibt.
Ein weiterer Arzt prüft dabei Ihren Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch. In der Regel werden Sie auch erneut untersucht. So wird die Notwendigkeit der geplanten Operation geprüft.
Die Kosten dafür trägt die AOK.
Ihre Rechte als Patient
- Einsicht in die vollständige Patientenakte
- elektronische Abschrift der Patientenakte
- Kopien der Patientenakte oder der vorliegenden Befunde (nur die Kosten der Kopien dürfen in Rechnung gestellt werden)
- direkte Weiterleitung der erforderlichen Dokumente von der behandelnden Praxis an den von Ihnen ausgewählten Spezialisten
Besondere Zweitmeinungsservices: Krebs
Das Zweitmeinungsangebot der AOK ist groß. Ein spezielles Angebot ist der Zweitmeinungsservice zum Thema Krebs.
- Erfahrene Mediziner/-innen begleiten und beraten Sie.
- Entscheidungen treffen Sie, wie gewohnt, zusammen mit Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt
- Den JaVita-Service können Sie in Abstimmung mit Ihrem Arzt oder auch aus eigener Initiative in Anspruch nehmen.
- Das JaVita-Team vermittelt Ihren Wunsch nach einer Zweitmeinung sofort – rufen Sie an: 0800 0 512512
Besonderer Anspruch bei bestimmten Operationen
Für bestimmte Operationen gelten erweiterte gesetzliche Regeln. Vor einer OP an Gaumen- und/oder Rachenmandeln, der Entfernung der Gebärmutter und arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk ist der behandelnde Arzt verpflichtet, Sie mindestens zehn Tage vor dem Eingriff über die ärztliche Zweitmeinung aufzuklären.
Vorteile einer ärztlichen Zweitmeinung
Die AOK unterstützt Sie dabei
- den geeigneten Arzt für eine Zweitmeinung zu finden und
- übernimmt die Kosten für die Beratung.
Im Gespräch können Sie alle Fragen stellen, die Sie zu einer Diagnose oder einer Behandlungsmethode haben. So können Sie Chancen und Risiken Ihrer Behandlung besser einschätzen.
So einfach bekommen Sie eine ärztliche Zweitmeinung
- Sie lassen uns alle Ihre bisherigen Behandlungsunterlagen zukommen.
- Unsere Fachleute prüfen Ihren Fall und vermitteln Sie an einen Spezialisten.
- Der „Zweitarzt“ begutachtet Ihre Unterlagen und berät Sie zu Diagnose und Therapiemöglichkeiten.
- Das weitere Vorgehen entscheiden Sie. Ihr Arzt wird Sie dabei unterstützen.
Sie brauchen etwas in der Hand?
Dann laden Sie sich die PDF-Datei mit Informationen zum Zweitmeinungsservice herunter.
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