Die Heilmittel-Richtlinie regelt die Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen durch Vertragsärzte.
Die Rahmenempfehlungen sind die Grundlage für die Verträge zwischen den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene.
Bundesweit gültiger Vertrag nach § 125 SGB V regelt die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung.
Weitere Themen
Nur zugelassene Anbieter dürfen Heilmittelleistungen abrechnen und müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die AOK bietet ein neues Online-Lernprogramm an, das über die neuen Regeln für die Heilmittel-Verordnung ab 1. Januar 2021 informiert.
Seit 1. April besteht die Möglichkeit zur Videotherapie in der Ernährungstherapie. Das regelt unter anderem der bundesweite Vertrag nach § 125 SGB V.
Bei der Verordnung von Heilmitteln sind die entsprechenden Vordrucke verbindlich zu nutzen.
Die Heilmittelerbringer sind verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln.