Ziel der Vereinbarung
- Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen,
- Schulungen einzelner Versicherten zur allgemeinen Prävention durchzuführen,
- eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen.
Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte
- im Bereich der KVSH zugelassene Ärzte/Ärztinnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte/Fachärztinnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten in einem hier zugelassenen MVZ (Medizinischem Versorgungszentrum)
Die Teilnahme am Vertrag muss durch die KV Schleswig-Holstein genehmigt werden. Bedingung ist die Qualifikation des Antragstellers zur Hautkrebsvorsorge analog der Krebsfrüherkennungsrichtlinie.