Übersicht über diesen Vertrag
- Titel des Vertrages (vollständig) :
- Arzneilieferungsvertrag Primärkassen
- Stand :
- 01.05.2013
- Inkrafttreten :
- 01.05.2013
- Vertragspartner :
Ergänzend zum Rahmenvertrag, der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen wird, vereinbaren die AOKs mit den Apothekerverbänden auf Landesebene auf Grundlage von § 129 Abs. 5 SGB V vertragliche Regelungen insbesondere zur Versorgung mit Arznei- /Verbandmittel, Impfstoffen und Medizinprodukten.
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