Die Heilmittel-Richtlinie regelt die Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen durch Vertragsärzte.
Nur zugelassene Anbieter dürfen Heilmittelleistungen abrechnen und müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bundesweit gültiger Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Physiotherapie und deren Vergütung.
Weitere Themen
Die AOK bietet ein neues Online-Lernprogramm an, das über die neuen Regeln für die Heilmittel-Verordnung ab 1. Januar 2021 informiert.
Bei der Verordnung von Heilmitteln sind die entsprechenden Vordrucke verbindlich zu nutzen.
Die Heilmittelerbringer sind verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln.
Mit dem eTherapiebericht können Sie Therapieberichte elektronisch erstellen und an den Arzt versenden.