Verträge für Heilmittelerbringer
Der GKV-Spitzenverband hat mit den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer bundesweit einheitliche Verträge nach § 125 SGB V über die Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Leistungen der Ergotherapie, Ernährungstherapie, Physiotherapie, Ernährungstherapie, Podologie sowie Stimm-, Spach-, Sprech- und Schlucktherapie geschlossen.