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Grafik: Standort-Entwicklung bei komplexen Behandlungen

31.01.2024 AOK-Bundesverband 1 Min. Lesedauer

Die stete Erweiterung und Aktualisierung von Mindestmengen-Vorgaben für komplexe Behandlungen hat in den Jahren 2019 bis 2024 zu einer stärkeren Konzentration und Zentralisierung der Klinik-Standorte geführt, die Mindestmengen-relevante Eingriffe mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen.

Kurvendiagramm mit neun Kurven für neun Indikationen
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Insgesamt verzeichnet die aktuelle Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK für 2024 1.082 Krankenhäuser (Stand: 29. Januar 2024). Zu Beginn des Jahres 2019 waren es noch 1.201. Der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband begrüßt die Entwicklung, weil die qualitätsorientierte Konzentration von Leistungen die Behandlungs- und Versorgungsqualität der Betroffenen deutlich steigert. Die Angaben zu den Fallzahlen in der AOK-Karte geben den Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, sowie einweisenden Ärztinnen und Ärzten wertvolle Informationen zur Routine am jeweiligen Klinik-Standort.

Seit 2024 greifen zwei neue Mindestmengen-Vorgaben: Für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs gilt 2024 eine Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr. 2025 steigt sie noch einmal auf 100 Fälle jährlich. 425 Klinik-Standorte in Deutschland sind zu Beginn des Jahres 2024 berechtigt diese Brustkrebs-Operationen durchzuführen. Für die thoraxchirurgische Behandlung von Lungenkrebs bei Erwachsenen liegt die Mindestmenge bei 40 Fällen pro Jahr. Im Januar 2024 verzeichnete die AOK-Karte 172 berechtigte Standorte. Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe anbieten wollen, den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… auf Landesebene jeweils zur Mitte des Jahres ihre Fallzahlen der zurückliegenden anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen.