Hintergrund

Ambulante Behandlung in Krankenhäusern

Seit der Einführung ambulanter Operationen im Jahr 1993 hat sich in Krankenhäusern ein breites Spektrum ambulanter Leistungen etabliert. Die jährlichen Zahlen ambulanter Patienten übersteigen häufig die der stationären Fälle - sie könnten und sollten noch höher sein.

Amulante Behandlung in Krankenhäusern

Die stationäre und die ambulante Versorgung geschieht in Deutschland aus historischen Gründen in zwei voneinander getrennten Sektoren mit je eigener Bedarfsplanung und Vergütungssystematik. Dank des medizinischen Fortschritts können heute jedoch viele bislang stationäre Behandlungen auch ambulant vorgenommen werden. Damit werden kostspielige und für den Patienten unangenehme Krankenhausaufenthalte vermieden. Auch Fachärztinnen und -ärzte, die an Krankenhäusern arbeiten, können im Sinne der sektorenübergreifenden Versorgung ambulante Aufgaben übernehmen, um den niedergelassenen Sektor zu entlasten. Die Politik ist seit vielen Jahren bestrebt, die Vernetzung beider Bereiche voran zu treiben.

Seit 1993 dürfen Klinikärzte ambulant operieren

Erste Ansätze zu einer sektorenübergreifenden Versorgung brachte das Gesundheits-Reformgesetz (1989) mit sich. Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , Klinikträger und Kassenärzte sollten demnach in dreiseitigen Verträgen die Bedingungen für gemeinsame Arbeitsbereiche festlegen. So sollten sie beispielsweise ein gemeinsames Konzept für Not- und Bereitschaftsdienste entwickeln. Zudem sollten „allgemeine Bedingungen“ für ambulante Behandlungen in Kliniken erarbeitet werden. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (1993) etablierte der Gesetzgeber mit dem Bereich des Ambulanten Operierens erstmals eine konkrete Form ambulanter Krankenhausbehandlung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf vollstationäre… . Damit sollten unnötige Klinikaufenthalte vermieden und die Zusammenarbeit niedergelassener Ärzte und Krankenhäuser verbessert werden. Der GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… , die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbaren jedes Jahr einen Katalog ambulant durchführbarer Operationen samt einheitlicher Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte.

Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz von 2000 wurde das Ambulante Operieren erstmals um mehrere Indikationen und Behandlungen ausgebaut. In der aktuellen Fassung von 2023 beinhaltet der „Katalog ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe“ 208 zusätzliche Leistungen gegenüber der Version des Jahres 2022.

Ein neuer Versorgungssektor zwischen ambulant und stationär

Für bestimmte Erkrankungen mit schweren Verlaufsformen gibt es seit dem Versorgungsstrukturgesetz (2012) die "ambulante spezialfachärztliche Versorgung Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ersetzt die im… " (ASV). In diesem neuen Versorgungsbereich sollen sowohl Klinikärzte als auch niedergelassene Fachärzte hochspezialisierte Leistungen, also die Diagnostik und Behandlung seltener und schwer therapierbarer Krankheiten, erbringen. Grundgedanke der ASV ist eine interdisziplinäre Behandlung durch ein Team von erfahrenen Spezialisten. Für die konkrete Umsetzung der ASV ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) zuständig: Nur auf der Basis indikationsbezogener Konkretisierungen (durch den GBA) können Fachärztinnen und -ärzte an der ASV teilnehmen. Die erste Konkretisierung wurde 2013 zu Tuberkulose und atypische Mykobakteriose beschlossen; inzwischen liegen entsprechende Beschlüsse zu 21 Indikationen vor.