SV-Meldeportal löst sv.net ab

Bereits seit Oktober 2023 ist das neue SV-Meldeportal der Sozialversicherungsträger am Start. Damit stehen jetzt neue Funktionalitäten wie beispielsweise ein Online-Datenspeicher bereit. Der Umstieg lohnt sich für Arbeitgeber.

SV-Meldeportal ist freiwilliges Angebot der Sozialversicherungsträger

Die Ausfüllhilfe sv.net wurde im Oktober 2023 durch das neue SV-Meldeportal ersetzt und ist seitdem für alle Nutzenden freigeschaltet. Das neue allgemein zugängliche Portal stellen die Sozialversicherungsträger zum elektronischen Datenaustausch für

  • Meldungen,
  • Beitragsnachweise,
  • Bescheinigungen und
  • Anträge 

Arbeitgebern und Selbstständigen zur Verfügung. Es umfasst ein Internet-Portal mit umfangreichen Informationen und die neue Ausfüllhilfe zum Austausch von elektronischen Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern. Alle Nutzenden können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.

Registrierung im SV-Meldeportal

Seit Oktober 2023 haben mehr als 50.000 Arbeitgeber oder deren Dienstleistende die Registrierung abgeschlossen und nutzen des SV-Meldeportal zum Austausch von Meldungen in allen Fachverfahren.

Für Arbeitgeber, die sich bis 31. März 2024 im neuen Portal registrieren, ist die Nutzung des SV-Meldeportals in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei. Für das SV-Meldeportal ist ein ELSTER-Organisationszertifikat notwendig. So funktioniert die Registrierung:

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Zuletzt aktualisiert: 20.03.2024

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