Digitale Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird digitalisiert. Arbeitgeber beantragen daher Unbedenklichkeitsbescheinigungen seit 2024 nur noch elektronisch.

Keine Bescheinigungen mehr auf Papier

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind für Unternehmen wichtig, die für öffentliche Aufträge bieten. Damit bescheinigen Krankenkassen, dass ein Unternehmen pünktlich und regelmäßig die Sozialversicherungsbeiträge abführt. Seit dem 1. Januar 2024 wird das Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung durch ein vollständig digitalisiertes Verfahren ersetzt.

Bietende bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beantragen daher Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab diesem Zeitpunkt elektronisch. Da sich der Bedarf für Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel auf bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt, wird das Verfahren als Zusatzmodul „elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren UB (Unbedenklichkeitsbescheinigung“) zum Basismodul in den Entgeltabrechnungsprogrammen deklariert. Das heißt, nicht alle systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramme bieten die digitale Umsetzung an. Eine Beantragung ist ab Juli 2024 auch über das SV-Meldeportal möglich. Die Rückmeldung durch die Krankenkasse erfolgt ebenfalls elektronisch.

Passend zum Thema
Unbedenklichkeitsbescheinigungen beantragen

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in der Rubrik Tools.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Abo

Die digitalen Unbedenklichkeitsbescheinigungen können Arbeitgeber auch im „Abonnement“ anfordern. Sie erhalten dann – vorausgesetzt die Bedingungen sind weiterhin erfüllt – automatisch vor Ablauf der Bescheinigung eine neue Bescheinigung von der Krankenkasse übermittelt. Melden Arbeitgeber ihre Beschäftigten zu verschiedenen Krankenkassen, beantragen sie bei der jeweiligen Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin versichert ist, die Unbedenklichkeitsbescheinigung. 

Für Sie persönlich
Zeit für einen Wechsel

Mehr Leistungen, mehr Produkte, mehr Service: Entdecken Sie die attraktiven Angebote für Versicherte und starten Sie mit einer Mitgliedschaft bei der AOK ins neue Jahr.

Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Wenn die Beitragsnachweise und Zahlungen zum Zeitpunkt des Antrags und in den sechs Monaten zuvor vollständig und rechtzeitig abgegeben wurden, stellt die Einzugsstelle, also die Krankenkasse, eine sogenannte qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Liegen aktuell zwar keine Beitragsrückstände vor, gab es aber in der Vergangenheit Probleme mit den Beitragsnachweisen beziehungsweise mit der Zahlung, stellt die Krankenkasse eine einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
E-Paper
Trends & Tipps 2024 - Das Magazin

Alle Informationen und Links zu den Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2023/2024 finden Sie im Begleitmagazin zu den Trends & Tipps-Online-Seminaren zusammengefasst.

Aktuelles
  • Frau unterhält sich lächelnd mit Mann
    24.04.2024 | Online-Seminar
    Wann gilt bei Entsendungen weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht? Das Online-Seminar liefert Antworten.
  • Drei Personen unterschiedlichen Alters
    20.03.2024 | Online-Seminar
    Praktika sind bei Unternehmen und Nachwuchskräften beliebt. Was dabei im Sozialversicherungs- und Melderecht gilt.
  • Ein Mann balanciert über eine Slackline im Büro. Eine Frau unterstützt ihn dabei.
    18.04.2024 | Newsletter Ausgabe 4/2024
    Körperliche Aktivität hält gesund und erhöht die Leistungsfähigkeit. So kommen Teams gemeinsam in Schwung.
Aktuelle Veranstaltungen

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter.

Passende Veranstaltungen der AOK

Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.

Expertenforum der AOK

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

gesundes unternehmen – der Arbeitgeber-Newsletter der

AOK
Gehaltenes Smartphone mit sichtbaren AOK-Newsletterinhalten.

Verpassen Sie keine News zum Thema

Sie sind Arbeitgeber und möchten über das Thema auf dem Laufenden bleiben? Dann registrieren Sie sich jetzt für den AOK-Newsletter. 

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.