HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
§ 3 HebVtr, Gegenstand des Vertrages
Der Vertrag und seine Anlagen regeln die Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe durch freiberuflich tätige Hebammen gemäß § 134a SGB V, insbesondere:
a)Allgemeine Regelungen zur Vergütung (Hebammen-Vergütungsvereinbarung, Anlage 1.1 § 1),
b)Beschreibung der Leistungen der Hebammenhilfe (Leistungsbeschreibung, Anlage 1.2 Präambel),
c)Höhe der Vergütungen unter Berücksichtigung leistungsspezifischer Regelungen (Vergütungsverzeichnis, Anlage 1.3 Ziff. A.),
d)Abrechnungsbestimmungen zu den Leistungen der Hebammenhilfe (Anlage 2 § 1),
e)Anforderungen an die Qualitätssicherung und Qualitätsmaßnahmen (Qualitätsvereinbarung, Anlage 3 nebst Beiblättern). Die Qualitätsvereinbarung hat folgende Anhänge:
-Anhang 3.a Qualitätsmanagement,
-Anhang 3.b Nachweisverfahren nebst Beiblättern,
f)Teilnahme der Hebammen an diesem Vertrag (Beitrittserklärung, Anlage 4.1 und Abfrageformular, Anlage 4.2),
g)Technische Beschreibung zur Übermittlung der Datensätze der vertragsschließenden Berufsverbände an den GKV-Spitzenverband für die Erstellung der "Vertragspartnerliste Hebammen" nach § 134a SGB V (Anlage 5).
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