Online-Trainings
Die kostenfreien Lernprogramme der AOK unterstützen Sie im beruflichen Alltag. Integrieren Sie die Online-Fortbildung einfach in Ihren Arbeitsalltag. So verbessern Sie Ihr fachspezifisches Wissen durch abwechslungsreiche, zeitsouveräne und interaktive Lerneinheiten.
Online-Trainings
Flexibel fortbilden
Die kostenfreien Lernprogramme der AOK unterstützen Sie im beruflichen Alltag. Integrieren Sie die Online-Fortbildung einfach in Ihren Arbeitsalltag. So verbessern Sie Ihr fachspezifisches Wissen durch abwechslungsreiche, zeitsouveräne und interaktive Lerneinheiten.
Kostenfrei Wissen erwerben
So integrieren Sie die Online-Fortbildung einfach in Ihren Arbeitsalltag:
- Praxisnah und interaktiv.
- Wo Sie wollen.
- Wann Sie wollen.
- So schnell Sie wollen.
- Wiederholen Sie die Lerneinheit, so oft Sie wollen.
Beim Klick auf das gewünschte Thema erscheint die Anmeldeseite zum Online-Training.
Was brauchen Sie zur Teilnahme?
Empfohlene Browser:
- Microsoft Edge (aktuelle Version)
- Google Chrome (aktuelle Version)
- Mozilla Firefox (aktuelle Version)
- Safari (aktuelle Version).
Basiswissen Sozialversicherung
Wer ist versicherungspflichtig? Wie setzen sich die Beiträge zusammen? Wann sind Meldungen zu erstatten? Mit den kostenfreien Online-Trainings zu den Grundlagen der Sozialversicherung bekommen Sie einen guten Einstieg in die wichtigsten Themen.
Beschäftigung von Studierenden
In diesem Online-Training lernen Sie die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Grundsätze bei der Beschäftigung von Studenten kennen.
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Mit dem Online-Training Ihrer AOK PLUS erfahren Sie mehr über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0
Im Online-Training erfahren Sie alles Wissenswerte zum geänderten Fachkräfteeinwanderungsgesetz, warum die ergänzenden Regelungen sinnvoll sind und wie sie Ihnen bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland helfen können. Für Arbeitgeber gibt es Einiges zu beachten.
Krankenkassenwahlrecht
Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.
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