Thema

Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Kunstschaffender oder journalistisch Tätiger gegen Entgelt in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Grundlage bei der Berechnung der Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an diese Selbstständigen gezahlten Entgelte.

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    Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (KSVG).

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    Die Prüfung der Erfüllung der Meldepflicht des Arbeitgebers wird in § 28p SGB IV geregelt.

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