Online-Training Krankenkassenwahlrecht

Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.

Kassenwechsel einfacher

Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietern der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Hierbei wird unterschieden, ob eine Krankenversicherungspflicht oder eine Versicherungsberechtigung als freiwilliges Mitglied neu eintritt oder ob das Mitglied sich aus einer bestehenden Mitgliedschaft heraus für eine neue Krankenkasse entscheidet.

Inhalte des Online-Trainings

  1. Einführung in das Krankenkassenwahlrecht
  2. Sofortiges Krankenkassenwahlrecht
  3. Krankenkassenwahlrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis
  4. Überblick Bindungsfristen
  5. Meldepflichten des Arbeitgebers beim Kassenwahlrecht

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Da­ten­schutz­hin­weis

Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Da­mit wir Sie je­doch über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­lige An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Da­ten­nut­zung ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich. Um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den, sen­den wir Ih­nen per E‑Mail ei­nen Be­stä­ti­gungs­link zu.

Die Min­dest­an­ga­ben sind mit ei­nem Stern (*) als Pflicht­fel­der ge­kenn­zeich­net. Ih­re Da­ten kön­nen auch durch von uns be­auf­trag­te Dienst­leis­ter zu die­sem Zweck ge­nutzt wer­den. In je­dem Fall wer­den sie ver­trau­lich be­han­delt und nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben.

Die Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung (Er­he­bung, Spei­che­rung und Nut­zung) Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Wenn Sie ein­wil­li­gen, nut­zen wir Ih­re Da­ten schrift­lich oder te­le­fo­nisch für wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen oder Be­ra­tung zu den Vor­tei­len der AOK PLUS oder zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen un­se­rer Ver­trags­par­tner.

Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­weise je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her auf Ba­sis die­ser Ein­wil­li­gung er­folg­ten Ver­ar­bei­tung. Ihr Wi­der­rufs­recht kön­nen Sie ge­gen­über der AOK PLUS, Stern­platz 7 in 01067 Dres­den, über je­den an­de­ren un­se­rer Ser­vice­kon­tak­te oder un­ter plus.aok.de/inhalt/widerruf-ei­ner-erteilten-einwilligung wahr­neh­men.

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter aok.de/plus/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an die AOK PLUS oder un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten un­ter datenschutz@plus.aok.de.

Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung

Ja, ich bin da­mit ein­ver­stan­den, dass die AOK PLUS mei­ne an­ge­ge­be­nen Da­ten spei­chert und nutzt, um mich über die Vor­tei­le und Neu­ig­kei­ten der AOK, zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK zu in­for­mie­ren und zu be­ra­ten so­wie um Mei­nungs­for­schung durch­zu­füh­ren, auch per E‑Mail, Te­le­fon oder SMS. Die­se Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig. Ich kann sie je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen.

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