Existenzgründer und Sozialversicherung

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Existenzgründer und Sozialversicherung

Unabhängig sein, eigene Ideen verwirklichen, Innovationen schaffen: Es gibt viele gute Gründe, sich selbstständig zu machen. Damit der Kopf frei ist für das Kerngeschäft, sollten Gründerinnen und Gründer sich beizeiten über ihre Sozialversicherung und über ihre Aufgaben als künftige Arbeitgeber informieren.

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  • Drei Cover der E-Paper zur Sozialversicherung der AOK 2025
    08.01.2025 | E-Paper Sozialversicherung

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E-Paper Sozialversicherung für Gründende und Selbstständige

In der Broschüre „Existenzgründer“ sind die wichtigsten Grundsätze und Regelungen zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zusammengefasst und alles Wissenswerte von Themen wie Arbeitsentgelt bis Versicherung übersichtlich aufbereitet.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2025 – Sozialversicherung für Gründende und Selbstständige

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Passende Informationen zum Thema Existenzgründer

Hauptberuflich Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich aber gesetzlich freiwillig versichern.

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Wählbare Krankenkassen

Beschäftigte können eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung wählen – etwa die AOK des Wohn- oder des Beschäftigungsorts. An diese Wahl sind sie in der Regel ein Jahr lang gebunden.

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Ausübung des Krankenkassenwahlrechts

Wenn ein Mitglied bei Eintritt von Versicherungspflicht eine neue Krankenkasse wählt oder seine bisherige Krankenkasse bei unverändertem Versicherungsverhältnis wechseln möchte, gelten Fristen.

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  • Freiwillige Versicherung

    Arbeitnehmer, die über der JAE-Grenze liegen, können sich freiwillig in der GKV versichern (§ 9 SGB V).

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