Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Pauschal besteuerte Bezüge
Arbeitsentgelt - Pauschal besteuerte Bezüge
Grundsätzlich zählen auch pauschal besteuerte Bezüge zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Ausgenommen hiervon sind sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), soweit es sich nicht um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt handelt, sowie die in § 40 Abs. 2 und § 40b EStG genannten Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen. Dies gilt allerdings nur, soweit der Arbeitgeber für diese zusätzlichen Leistungen die Lohnsteuer tatsächlich mit einem Pauschsteuersatz erhebt.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service