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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.9. PflBer-RL
Ziff. 1.9. PflBer-RL, Digitale Anwendungen im Rahmen der Pflegeberatung
1 Von der Video-Pflegeberatung 1 sind digitale Anwendungen im Rahmen der Pflegeberatung abzugrenzen. 2 Anspruchsberechtigte Personen oder auf deren Wunsch ihre Angehörigen oder weitere Personen 2 , können Anwendungen der Pflegekassen nutzen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und im Rahmen der Pflegeberatung dazu bestimmt sind, den Pflegeberatungsprozess zu unterstützen (digitale Anwendungen). 3 Kommen barrierefreie digitale Anwendungen zum Einsatz, bleibt der Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung unberührt, sodass der Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater auch dann weiterhin besteht, wenn digitale Anwendungen in Anspruch genommen wurden. 4 Als digitale Anwendungen im Rahmen der Pflegeberatung kommen beispielweise digitale Informationsangebote oder digitale Assistenten wie Chatbots in Betracht.
1 Siehe Abschnitt 1.8.
2 Dazu zählen u. a. Freunde, Nachbarn, Kollegen, Ehrenamtliche.
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