Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 45a SGB XI Ziff. 1.3. RS 2023/06
§ 45a SGB XI Ziff. 1.3. RS 2023/06, Angebote zur Entlastung im Alltag
Diese Angebote dienen dazu, die pflegebedürftigen Personen bei der Bewältigung von allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags, des Haushalts, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service