Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 1.1 § 1 HebVtr
Anlage 1.1 § 1 HebVtr, Gegenstand der Vergütungsvereinbarung
(1) Die Vergütungsvereinbarung trifft allgemeine Regelungen zur Vergütung der Leistungen der freiberuflichen Hebammen im Rahmen der Hebammenhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 3 des Vertrages nach § 134a SGB V, den abrechenbaren Auslagen sowie Wegegeldern und den Zulagen zu den Leistungen der Hebammenhilfe. Ferner ist die Nachweiserbringung über die erbrachten Leistungen und Auslagen geregelt.
(2) Der Ausgleich für die Haftpflichtkostensteigerung für die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen ohne Geburtshilfe ist in den im Vergütungsverzeichnis nach Anlage 1.3 aufgeführten Positionsnummern enthalten.
Der Ausgleich für die Kostensteigerung für die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen mit Geburtshilfe ab 1. 7. 2010 ist in Anlage 1.4 geregelt. Der Anteil für die Haftpflichtkosten bis zum 30. 6. 2010 ist in den im Vergütungsverzeichnis nach Anlage 1.3 aufgeführten Positionsnummern enthalten.
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