Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.III.3.2. RS 2019/12
Ziff. B.III.3.2. RS 2019/12, Hauptberuflich selbständige außerland- oder außerforstwirtschaftliche Tätigkeit
Eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller auf eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte wird nicht begründet, wenn der Rentenantragsteller außerhalb der Land- und Forstwirtschaft hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist (§ 2 Absatz 4a KVLG 1989). Die Ausführungen unter B.I.1.2 gelten.
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