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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Erläuterungen Ziff. 6. VVErstattungsverzicht
Erläuterungen Ziff. 6. VVErstattungsverzicht, [Notärztliche Behandlung]
Die Kosten für notärztliche Behandlung sind ungeachtet der Art der Rechnungslegung immer Bestandteil der Transportkosten; die VV Erstattungsverzicht ist deshalb nicht anzuwenden (VB 18/98).
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