Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 37 SGB V Ziff. 3.1. RS 1988/01
§ 37 SGB V Ziff. 3.1. RS 1988/01, Grundpflege
Gegenstand der Grundpflege sind vor allem pflegerische Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere Betten und Lagern, Korperpflege, Hilfen im hygienischen Bereich, Körpertemperatur messen, Tag- und Nachtwachen.
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