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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 41 SGB V Ziff. 5. RS 1988/01
§ 41 SGB V Ziff. 5. RS 1988/01, Leistungsinhalt
(1) Der Leistungsinhalt entspricht den [Rehabilitationsleistungen], wie sie insbesondere das Müttergenesungswerk für die Erhaltung der Gesundheit von Frauen aus Familien mit Kindern entwickelt hat. Die Leistung kann auch in Form einer Mutter-Kind- [bzw. Vater-Kind-Maßnahme] erbracht werden.
(2) Die [Rehabilitationsleistungen] in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes beinhalten ein indikationsbezogenes Angebot an Kurmitteln, gesundheitspädagogischen Maßnahmen sowie Unterkunft und Verpflegung.
(3) und (4) . . .
(5) Bei stationären [Medizinischen Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter] besteht ein Anspruch auf Krankengeld . . . (vgl. § 44 SGB V Ziff. 2).
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