Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.1.1.2. RS 2016/04
Ziff. 3.1.1.2. RS 2016/04, Geburtsdatum des Beschäftigten
(1) Die weiteren 6 Stellen enthalten das Geburtsdatum des Beschäftigten in der üblichen unverschlüsselten Schreibweise mit je 2 Stellen für Tag, Monat und Jahr. Das Geburtsdatum muss grundsätzlich logisch richtig sein. Bei der Vergabe von Versicherungsnummern an Personen ohne bestimmbares Geburtsdatum und bei ausgeschöpfter Seriennummer wird wie folgt verfahren:
"Geburtstag und -monat = 00"
(2) Ist im Pass weder ein Geburtstag noch ein Geburtsmonat angegeben, so erscheint als Geburtsdatum in der neu vergebenen Versicherungsnummer der Tag der Vergabe der Versicherungsnummer
XX 00 XX.
(3) Reichen die Seriennummern dieses Geburtsdatums nicht aus, so wird der Geburtstag um die Konstante 32 — ggf. 2-mal — erhöht, sodass bei diesem Personenkreis die Geburtsdaten
01 00 XX bis 95 00 XX
in der Versicherungsnummer erscheinen können. Bei vor 2005 vergebenen Versicherungsnummern ist auch die Tagesangabe 00 möglich.
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