Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.7. RS 2016/04
Ziff. 4.7. RS 2016/04, Auskunftserteilung
Alle Fragen zur Verwendung der Betriebsnummer und zu den Angaben zur Tätigkeit werden von der BA beantwortet. Anfragen zur Erteilung und Verwendung der Unternehmensnummer sind an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu richten.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service