Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.9. RS 2016/04
Ziff. 4.9. RS 2016/04, Vollzähligkeitskontrolle
Bei der Verarbeitung übermittelter Dateien von der Rentenversicherung (z. B. Rückmeldung vergebener Versicherungsnummern) ist zu prüfen, ob die angelieferten Datensätze vollzählig übernommen und nach der Prüfung verarbeitet worden sind.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service