Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 4c AMG
§ 4c AMG, Indikationsbezogenes Register für Arzneimittel für neuartige Therapien
Das BMG hat bis zum 31. 12. 2027 einen Bericht mit einem Konzept zur Schaffung eines indikationsbezogenen Registers für Arzneimittel für neuartige Therapien nach § 4 Absatz 9 AMG im Geschäftsbereich des BMG zu erarbeiten.
§ 4c eingefügt durch G vom 23. 10. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) (30. 10. 2024).
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