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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 358 FamFG
§ 358 FamFG, Zwang zur Ablieferung von Testamenten
In den Fällen des § 2259 Absatz 1 BGB erfolgt die Anordnung der Ablieferung des Testaments durch Beschluss.
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