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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 24.02.2015 - 2 BvR 1681/12
BVerfG 24.02.2015 - 2 BvR 1681/12 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK (juris: MRK)
Normen
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, MRK
Vorinstanz
vorgehend LG Lüneburg, 8. Mai 2012, Az: 10 T 15/11, Beschluss
vorgehend AG Lüneburg, 26. November 2011, Az: 101 XIV, Beschluss
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere hat der Beschwerdeführer, soweit er sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beruft, den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. BVerfGE 112, 50 62>; 129, 78 93>).
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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