Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 17.09.2016 - 1 BvR 2318/14
BVerfG 17.09.2016 - 1 BvR 2318/14 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BGH, 29. April 2014, Az: VI ZR 246/12, Urteil
vorgehend KG Berlin, 3. Mai 2012, Az: 10 U 99/11, Beschluss
vorgehend LG Berlin, 21. Juni 2011, Az: 27 O 145/11, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt.
-
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
- 1
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service