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BVerfG 18.10.2011 - 1 BvR 857/07
BVerfG 18.10.2011 - 1 BvR 857/07 - Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Vorinstanz
vorgehend BFH, 25. Januar 2007, Az: III R 69/06, Urteil
vorgehend BVerfG, 31. Mai 2011, Az: 1 BvR 857/07, Beschluss
Tenor
-
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird auf 120.000 € (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
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