Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Anlage I Ziff. 23 § 2 MVV-RL
Anlage I Ziff. 23 § 2 MVV-RL, Indikationsstellung
Die Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve darf als Leistung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden bei Patientinnen und Patienten, bei denen
- - eine koronare Herzkrankheit vorliegt und
- - die Indikation zur Koronarangiographie besteht und
- - aufgrund des Angiographiebefundes die Indikation zur Koronarintervention nicht eindeutig ist.
Aktionen
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.