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„I. |
Präambel |
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Der N Performance Sharing Plan (PSP - Erfolgsbeteiligungsprogramm) ist ein freiwilliges, variables Entlohnungsschema, dass N die Möglichkeit gibt, den finanziellen Erfolg der Gruppe mit seinen Mitarbeitern zu teilen. Grundlage der Erfolgsbeteiligung ist neuerdings im Wesentlichen der globale finanzielle Erfolg der N, Inc. |
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Die nachfolgenden Änderungen gegenüber dem bisherigen System wurden zu Anfang des laufenden Geschäftsjahres bereits angekündigt und kommuniziert. |
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Hiermit wird die getroffene Vereinbarung als Betriebsvereinbarung dokumentiert. |
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II. |
Geltungsbereich |
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Der PSP findet Anwendung auf alle unbefristeten und befristeten regulären Vollzeit- und Teilzeitanstellungsverhältnisse, die an keinem anderen Incentive-Programm teilnehmen (z.B. Sales Bonus Plan Converse, Sales Bonus Plan Golf). |
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Der PSP findet keine Anwendung auf Aushilfskräfte, Praktikanten, Diplomanden, Freelancer, Mitarbeiter über Dritte (Agenturen, etc.). |
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Mitarbeiter, die innerhalb des Fiskaljahres (01.06. - 31.05. des Folgejahres) eintreten, erhalten den PSP-Bonus anteilig auf Basis der Fiscal Year Earnings. |
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… |
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Für Mitarbeiter, welche während des Fiskaljahres Mutterschutzgeld oder Lohnfortzahlung aufgrund einer Erkrankung erhalten, wird der Zeitraum des Mutterschutzes bzw. der Zeitraum der Lohnfortzahlung dem Fiskaljahresgehalt angerechnet. Zeiträume, in denen kein Anspruch auf Entgeltzahlung besteht (wie z.B.: Elternzeit, Krankheit über den Lohnfortzahlungszeitraum hinaus), reduzieren das Basiseinkommen für das Geschäftsjahr entsprechend. |
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Mitarbeiter, die vor dem Ende des Fiskaljahres (31. Mai) aufgrund einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung durch N aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten mit dem letzten Gehaltslauf einen anteiligen Bonus mit einer unterstellten Zielerreichung von 100 % entsprechend der folgenden Berechnung: |
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1/12 für jeden vollendeten vollen Kalendermonat vom Beginn des Fiskaljahres bis zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung (Beispiel: Bei einem Ausscheiden zum 30. November errechnet sich der Anspruch nach der nachstehend unter III. genannten Formel wie folgt: Prozentsatz entsprechend Band x 100 % x 6/12 (1. Juni bis 30. November).
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Mitarbeiter, die auf Grund einer verhaltensbedingten oder einer Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 BGB durch N aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben keinen Anspruch auf einen PSP-Bonus. |
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Mitarbeiter, die auf Grund einer Eigenkündigung aus dem Angestelltenverhältnis ausscheiden, haben ebenfalls keinen - auch nicht zeitanteiligen - Anspruch auf einen PSP-Bonus. |
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III. |
Bonusberechnung |
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Der Bonus errechnet sich anhand eines Prozentsatzes des ‚Basiseinkommens für das Geschäftsjahr‘ (fiscal year earnings) des Mitarbeiters. Der individuelle Prozentsatz für die Bonusberechnung wird je Band festgelegt, wobei Mitarbeiter in einem höheren Band einen größeren Anteil ihres Entgeltes als variable Bezahlung erhalten: |
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Band |
Bonus |
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V, A |
5 % |
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L |
10 % |
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U |
15 % |
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E |
20 % |
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S |
30 % |
des Brutto-Basisjahresgehaltes |
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Die Zielerreichung basiert auf dem globalen Finanzerfolg der N, Inc. und bestimmt jedes Fiskaljahr die Größe des PSP Award Pool (PSP-Bonuspool). Die Zielerreichung in % wird nach dem Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres kommuniziert. |
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Der individuelle Bonus errechnet sich anhand der nachfolgenden Formel: |
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(% des Bands) x (% entsprechend des globalen Finanzerfolgs) x Basiseinkommen für das Geschäftsjahr
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IV. |
Fälligkeit des Bonus |
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Der PSP-Bonus wird im August jeden Jahres für das abgelaufene Fiskaljahr (01.06. - 31.05.) gezahlt.1
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V. |
Schlussbestimmungen |
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a) |
Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Betriebsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Vorhergehende Vereinbarungen über PSP - gleich ob mündlich oder schriftlich - verlieren mit Abschluss dieser Betriebsvereinbarung ihre Gültigkeit. |
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b) |
Sollten Einzelbestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen fort. Sie werden durch solche rechtlich gültigen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung entsprechen. |
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c) |
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, gilt bereits für das volle derzeit laufende Geschäftsjahr und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar, jedoch erstmals zum 31. Mai 2020. Sie soll jedoch nach einer Kündigung solange weiter gelten, bis eine neue Betriebsvereinbarung über PSP abgeschlossen wurde. |
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1 |
Voraussetzung: Nach dem 31.05. ausgetretene Mitarbeiter, die einen PSP-Anspruch haben, sind zur Vorlage von Lohnsteuerkarte und Meldung aller weiteren abrechnungsrelevanten Daten (z.B. Bankdaten, Krankenkasse, persönliche Angaben etc.) zum Stichtag 01. Juli an die Personalabteilung (HR Direct) verpflichtet. Bei Nichtvorlage der relevanten Unterlagen zum Stichtag erlischt der Bonusanspruch ersatzlos.“ |
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