Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Werte 2025
Werte 2025
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 66 150 EUR | ||
Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Absatz 6 SGB V) | 73 800 EUR | ||
Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Absatz 7 SGB V) | 66 150 EUR | ||
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 96 600 EUR | ||
Bezugsgröße | 44 940 EUR | ||
Für die Ermittlung der Belastungsgrenze anzuwendender Kinderfreibetrag | 9 600 EUR | ||
Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 1 bzw. Regelbedarf | 6 756 EUR | ||
Vereinfachte Formel für den Übergangsbereich | Gesamtsozialversicherungsbeitrag | 1,127718283 x AE - 255,4365651 | |
Arbeitnehmer-Beitragsanteil | 1,385041551 x AE - 770,0831025 | ||
Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1 230 EUR | ||
Beitragssätze | Krankenversicherung | allgemein | 14,6 % |
ermäßigt | 14,0 % | ||
durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,5 % | ||
Pflegeversicherung | allgemein | 3,6 % | |
Beitragszuschlag Kinderlose | 0,6 % | ||
Beitragsabschlag je Kind (2. bis 5. Kind) | 0,25 % | ||
Rentenversicherung | 18,6 % | ||
Arbeitsförderung | 2,6 % |
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