Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 1.4.2.5. KVdRMeldeGs
Ziff. 1.4.2.5. KVdRMeldeGs, Sonderzuständigkeit der landwirtschaftlichen Krankenkasse
Im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Krankenkasse sind folgende weitergehende Meldungen erforderlich:
- - von den nichtlandwirtschaftlichen Krankenkassen,
- - das Ende einer Vorrangversicherung bzw. eines Ausschlusstatbestandes,
- - von der landwirtschaftlichen Krankenkasse,
- - der Beginn oder das Ende einer Vorrangversicherung nach dem KVLG 1989.
Aktionen
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.