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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.3. MobRehaEmpf
Ziff. I.3. MobRehaEmpf, Indikation und Allokation zur mobilen Rehabilitation
(1) Bei Vorliegen der Indikationskriterien für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation 1 :
- - Rehabilitationsbedürftigkeit
- - Rehabilitationsfähigkeit
- - Realistische alltagsrelevante Rehabilitationsziele und
- - Positive Rehabilitationsprognose
(2) Die Umsetzung des Ziels größtmöglicher Teilhabe setzt für die ambulante und stationäre Rehabilitation in einer Einrichtung voraus, dass erlernte Prozesse im Sinne der Nachhaltigkeit auch effektiv im konkreten Lebensalltag umgesetzt werden können. Dies stellt für die meist wohnortferne stationäre Rehabilitation eine große Herausforderung dar.
(3) Solche Überlegungen sind insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen von Bedeutung, bei denen eine Funktionsverbesserung im Sinne einer Restitution und die Kompensation nur in begrenztem Umfang, jedoch eine Förderung der Aktivitäten und der Teilhabe durchaus in relevantem Umfang durch Adaptation möglich ist. Diese 3 grundlegenden Strategien lassen sich wie folgt charakterisieren:
- - Restitution: Wiederherstellung von geschädigten Strukturen und Funktionen bis zum Normalzustand (ad integrum) oder weitestmöglich (ad optimum). Vielfach schließt dies auch die Erreichung weiterer Rehabilitationsziele im Bereich von Aktivitäten und Teilhabe ein.
- - Kompensation: Ersatzweise Übernahme verlorener Strukturen, Funktionen und Aktivitäten durch andere, um gleiche Ziele bzw. Aufgaben in der Lebensführung und der Teilhabe zu erreichen.
- - Adaptation: Anpassung der individuellen praktischen Lebensvollzüge an die individuellen Einschränkungen unter den gegebenen Umständen bei gleichzeitiger Anpassung der Kontextfaktoren, d. h. Reduktion hemmender und Stärkung fördernder Umwelt- und personbezogener Faktoren. Dies kann von der Anpassung von Hilfsmitteln, über räumliche und sächliche Maßnahmen bis zu Strategien der subjektiven Bewältigung (Coping) und Stützung von Ressourcen der An- und Zugehörigen reichen.
(4) Alle diese Strategien schließen stets die Vermeidung von Verschlechterungen oder Komplikationen und das Erreichen eines möglichst hohen Grades an Selbständigkeit und selbstbestimmter Teilhabe mit ein. Sie sind in der Praxis nicht immer vollständig zu trennen bzw. werden oft gemeinsam und sich ergänzend angewendet. Dennoch können einzelne strategische Zugänge dominieren.
(5) Die restitutive Strategie setzt vorwiegend an der Verbesserung einzelner oder komplexer Funktionen der einzelnen Person an und bedient sich vorwiegend einzel- und gruppentherapeutischer Maßnahmen. Sie ist optimal in einem Setting durchzuführen, das eine hohe Intensität und Vielfalt solcher Anwendungen ggf. auch unter Einsatz aufwändiger Ausstattungen (bspw. Bewegungsbad) oder komplexer Trainingsgeräte (gewichtsentlastende Laufbänder, computergestützte Geräte etc.) sicherstellen kann. Dies erfordert in der Regel ein einrichtungsgebundenes stationäres oder ambulantes Setting.
(6) Kompensatorische Strategien werden in der Regel in jedem Setting der Rehabilitation eingesetzt, beispielsweise in Form einer Übernahme verlorener Strukturen, Funktionen und Aktivitäten durch andere Strukturen und Aktivitäten, um das Ziel einer möglichst umfassenden Teilhabe und selbstbestimmten Lebensführung zu erreichen.
(7) Adaptive Strategien setzen primär durch Modifikation des Kontextes (z. B. Hilfsmittel) am Ausgleich verlorener Funktionen und beeinträchtigter Aktivitäten/Teilhabe an und werden optimal im konkreten Lebensalltag mit dem Patienten erprobt und erarbeitet. Adaptive Strategien gelingen im Setting der mobilen Rehabilitation und damit im eigenen und weiteren dauerhaften Lebensumfeld meist besser und effektiver, z. B. durch die Nutzung der eigenen Küche, des Bades, der vorhandenen Treppe und vor allem auch die Einbeziehung der dauerhaft an Versorgung und ggf. Pflege weiter beteiligten An- und Zugehörigen.
(8) Therapeutische Interventionen in der mobilen Rehabilitation setzen unmittelbar im konkreten Lebensalltag der Betroffenen unter möglichst praxisnahem Einbezug von An- und Zugehörigen an. Dadurch wird das in diesem Setting Erlernte auch außerhalb der unmittelbaren Therapiezeiten unter den realen Alltagsherausforderungen weiter eingefordert und kontinuierlich trainiert.
(9) Die jeweiligen Ansätze der dargelegten Strategien unterstreichen die Bedeutung des Settings (stationär, ambulant und ambulant mobil) zur Erreichung größtmöglicher Teilhabe und Selbstbestimmung und der hierzu am besten geeigneten rehabilitativen Strategien.
(10) Ein nach dem Krankheitsverlauf hohes restitutives Potenzial des Rehabilitanden mit entsprechender Belastbarkeit und Angewiesensein auf höhere Therapieintensitäten und/oder das Angewiesensein auf mobil nicht verfügbare Therapiemittel spricht eher für eine stationäre oder ambulant einrichtungsgebundene Rehabilitation.
(11) Weiterhin kommt mobile Rehabilitation auch für Patienten in Betracht, für die eine positive Rehabilitationsprognose nahezu ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung im ständigen Wohnumfeld angenommen werden kann. Hierunter fallen insbesondere Rehabilitanden,
- - die in der Regel auf eine umfassende Anwesenheit von An- und Zugehörigen zur Unterstützung des Rehabilitationsprozesses angewiesen sind (z. B. zur Sicherung kontinuierlicher pflegerischer Versorgung, Gewährleistung der erforderlichen Kommunikation einschließlich migrationsbedingter Sprachbarrieren), die nur in dieser Form sichergestellt werden kann,
- - die auf ihr gewohntes/ständiges oder bereits krankheitsspezifisch bzw. behindertengerecht adaptiertes Wohnumfeld angewiesen sind (z. B. bei schweren Schädigungen von Sinnesfunktionen),
- - die den Rehabilitationserfolg schädigungsbedingt nicht aus der ambulanten oder stationären Rehabilitationseinrichtung in die gewohnte oder ständige Umgebung übertragen können (z. B. bei Apraxien, bei denen Rehabilitationserfolge an einen spezifischen Kontextbezug gebunden sind oder wenn Mobilität unter speziellen Besonderheiten des dauerhaften Wohnumfeldes geübt werden muss),
- - mit einer Besiedlung durch multiresistente Keime (z. B. 4MRGN), einer damit einhergehenden Isolationspflicht und hierdurch ggf. bestehenden Gefahr des Auftretens oder der Verschlechterung einer psychischen Störung.
1 gemäß Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation
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