Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.6.11. MobRehaEmpf
Ziff. I.6.11. MobRehaEmpf, Psychotherapeuten
Als Psychotherapeuten qualifiziert sind ausschließlich approbierte Ärzte mit psychotherapeutischer Weiterbildung sowie Master und Diplom-Psychologen mit Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten. Ist die psychotherapeutische Ausbildung noch nicht abgeschlossen, aber fortgeschritten, ist eine psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision möglich.
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