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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 2 PAR-RL
§ 2 PAR-RL, Grundlagen der Erkrankung und Ziele der Behandlung
(1) 1 Parodontitis ist eine chronisch entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparats (Parodont). 2 Das Parodont besteht aus dem Zahnfleisch (Gingiva), dem Wurzelzement, der Wurzelhaut (Desmodont) und dem Alveolarknochen. 3 Bakterielle Zahnbeläge (dentaler Biofilm) können eine Entzündung der Gingiva hervorrufen. 4 Folge der Entzündungsreaktion ist eine Gingivitis. 5 Durch eine Veränderung des Biofilms und bestimmter, teilweise durch die Betroffenen beeinflussbare Risikofaktoren, beispielsweise Rauchen, Diabetes mellitus und psychosoziale Belastungen, kann es zur Progression der Entzündung kommen, die schließlich zu einer Parodontitis führt. 6 Die entzündungsbedingten Veränderungen des Saumepithels führen zu einer Ausdehnung des Biofilms in den subgingivalen Bereich. 7 Etabliert sich die Entzündung, entstehen Zahnfleischtaschen, die die Vermehrung der parodontopathogenen Bakterien weiter begünstigen. 8 Durch die Abwehrreaktion des Körpers kommt es zum Attachment- und Alveolarknochenverlust. 9 Schreitet der Abbauprozess weiter fort, führt dieser zu einer Zahnlockerung und ggf. zu Zahnstellungsveränderungen bis hin zum Zahnverlust.
(2) Die Ziele der systematischen Behandlung von Parodontitis sind es, entzündliche Veränderungen des Parodonts zum Abklingen zu bringen, einem weiteren Attachment- und Zahnverlust und damit der Progredienz der Erkrankung vorzubeugen und den Behandlungserfolg langfristig zu sichern.
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