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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.4. RS 2022/01
Ziff. 3.2.4. RS 2022/01, Schutzbedürftigkeit
Dem Umfang der individuellen Schutzbedürftigkeit kommt für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit keine Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 24. 10. 1978 — 12 RK 58/76 —, USK 78134). Die Einbeziehung bestimmter selbständig Tätiger in die Rentenversicherungspflicht hat der Gesetzgeber zwar mit einer abstrakten sozialen Schutzbedürftigkeit begründet, die soziale Schutzbedürftigkeit aber nicht als maßgebliches Unterscheidungsmerkmal zwischen selbständigen Tätigkeiten und abhängigen Beschäftigungen geregelt.
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