Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. II.1.1.6.1.3. RS 2016/09
Ziff. II.1.1.6.1.3. RS 2016/09, Hilfen bei der Haushaltsführung
Die Hilfen bei der Haushaltsführung umfassen:
- - das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfes,
- - das Kochen
- einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten,
- - das Reinigen und Aufräumen der Wohnung.
- Hierzu gehören sowohl einfache als auch aufwendige Aufräumarbeiten, wie z. B. Tisch decken/abräumen, spülen, Spülmaschine nutzen, Wäsche falten, Staub wischen, Böden wischen, Staubsaugen, Fenster putzen, Wäsche waschen, Bett beziehen oder Müll entsorgen.
- - das Spülen
- einschließlich der Reinigung des Spülbereichs,
- - das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung.
- Dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung des täglichen Gebrauchs.
- - das Beheizen
- einschließlich der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials innerhalb des Hauses,
- - die Unterstützung bei Nutzung von Dienstleistungen (Organisieren und Steuern pflegerischer oder haushaltsnaher Dienstleistungen, z. B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Handwerker, Friseur oder Fußpflege),
- - Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Aktionen
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.