Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 6.1.1. RS 2022/09
Ziff. 6.1.1. RS 2022/09, Allgemeines
Das zwischen den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung festgelegte Verfahren zur Ermittlung, Erfassung und Weiterleitung der Meldedaten für Arbeitnehmer durch die Einzugsstellen gilt grundsätzlich auch bei Verwendung eines Haushaltsschecks.
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