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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2. JGU-RL
Ziff. 2. JGU-RL, Anspruchsberechtigung
1 Versicherte haben zwischen dem vollendeten 13. und vollendetem 14. Lebensjahr Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung. 2 Dieser Anspruch ist durch Vorlage der Krankenversichertenkarte oder eines Behandlungsausweises nachzuweisen. 3 Dabei ist sicherzustellen, dass nicht bereits eine Jugendgesundheitsuntersuchung vom Versicherten in Anspruch genommen wurde. 4 Die Anspruchsberechtigung schließt einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten vor Vollendung des 13. Lebensjahres und nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein (Toleranzzeit).
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