Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.2. BR-AlVGs
Ziff. 3.2.2. BR-AlVGs, Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH
(1) Geht bei der Einzugsstelle eine Anmeldung mit Abgabegrund "10" ein, die bezogen auf das Statusfeststellungsverfahren bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH die Schlüsselzahl "2" enthält, trifft die BfA die Entscheidung, ob eine Beschäftigung vorliegt.
(2) Dazu leitet die Einzugsstelle die unveränderte Meldung an die DSRV weiter, die diese auch der BfA zuleitet.
(3) In diesen Fällen versendet die BfA den entsprechenden Feststellungsbogen, informiert den Geschäftsführer und die Gesellschaft per Bescheid über ihre Entscheidung und unterrichtet die Krankenkasse und die Bundesagentur für Arbeit hierüber.
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