Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1. MDK-RL
Ziff. 2.1. MDK-RL, Allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten
Die Beratung der Krankenkassen und ihrer Verbände durch den Medizinischen Dienst kann sich auf konzeptionelle Vorarbeiten, verhandlungsbegleitende Aktivitäten sowie die praktische Durchführung und ggf. Prüfung bestimmter Maßnahmen erstrecken. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:
- - Entwicklung medizinischer und ökonomischer Orientierungsdaten,
- - Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung,
- - Maßnahmen zur Information und Beratung der Versicherten,
- - Medizinische Aspekte bei Erprobungsregelungen.
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