Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 4 Ca-RL
§ 4 Ca-RL, Persönliche Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen für onkologische Nachsorgeleistungen sind:
- 1. Es muss eine maligne Tumorerkrankung oder Systemerkrankung vorliegen.
- 2. 1 Die vorausgegangene Primärbehandlung (Operation oder Strahlentherapie) muss abgeschlossen sein. 2 Als Bestandteil der Primärbehandlung ist auch die zytostatische Behandlung (Chemotherapie zur Verhinderung oder Hemmung der Krebszellvermehrung) anzusehen. 3 Eine ggf. noch laufende zytostatische Behandlung ist jedoch grundsätzlich kein Hinderungsgrund für onkologische Nachsorgeleistungen.
- 3. Die durch die maligne Tumorerkrankung oder Systemerkrankung oder deren Behandlung bedingten körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Einschränkungen sollen positiv beeinflussbar sein.
- 4. 1 Eine ausreichende Belastbarkeit für onkologische Nachsorgeleistungen muss gegeben sein. 2 Die Betroffenen sollen in der Regel allein reisefähig sein.
Aktionen
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.