Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 3 ErrV
§ 3 ErrV, Weitere wichtige Gründe
1 Ein wichtiger Grund für einen Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs nach § 7b Absatz 2 Satz 1 SGB II liegt neben den in § 7b Absatz 2 Satz 2 SGB II genannten Fällen vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte den näheren Bereich verlassen, um Angehörige nach § 16 Absatz 5 SGB X zu unterstützen
- 1. im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes,
- 2. wegen Pflegebedürftigkeit oder
- 3. im Todesfall eines oder einer Angehörigen nach § 16 Absatz 5 SGB X.
Kontakt zur AOK PLUS
Persönlicher Ansprechpartner
Firmenkundenservice
E-Mail-Service