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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2. RS 2004/01
Ziff. 3.2. RS 2004/01, Zweifelsfragen bei der Beitragspflicht der Kapitalleistungen
Gegen die Beitragspflicht von Kapitalleistungen werden folgende Einwände vorgebracht:
- a) Auf Direktversicherungsbeiträge seien bereits Krankenversicherungsbeiträge während des Erwerbslebens gezahlt worden.
- b) Wie im Steuerrecht dürfen im Beitragsrecht der Krankenversicherung Bezüge nicht mehrfach mit Beiträgen belastet werden (keine doppelte Beitragspflicht).
- c) Bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen gäbe es vielfältige Fallgestaltungen, bei denen solche Versicherte, die weit überwiegend privat Beiträge zur Absicherung gezahlt haben, — ungerechtfertigt — belastet werden. Hier wären sinnvolle Abgrenzungskriterien zu entwickeln.
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